Im Kanton Zürich bestehen gesetzliche Bestimmungen für die Aubildung der Hunde:
- Besuch des Kurses für die Welpenförderung zwischen der 8. und 16. Lebenswoche des Hundes (4 Lektionen)
- Besuch des Junghundekurses bis zum 18. Lebensmonat des Hundes (10 Lektionen)
- Besuch des Erziehungskurses innerhalb eines Jahres, wenn der Hund im Alter zwischen 18 Monaten und 8 Jahren übernommen wird (10 bzw. 20 Lektionen)
Weitere Infromationen finden Sie in der Homepage vom Veterinäramt Zürich: veta.zh.ch
Freie Kursplätze am Samstag um 10Uhr. Start sobald genügend Anmeldungen vorhanden.
Samstag, 9.00 Uhr: Gruppentraining in Englischer Sprache
Ab 1. Juni 2025 gilt im Kanton Zürich ein neues Hundegesetz, welches Änderungen bei den obligatorischen Hundekursen für Hundehaltende im Kanton Zürich mit sich bringt. Die neuen Kurse entlang des neuen Gesetzes werden ab Juni auch bei fairtrain angeboten. News werden demnächst folgen.